Bundesrecht konsolidiert

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Bundes-Gleichbehandlungsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 100/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Außerkrafttretensdatum

30.06.2004

Abkürzung

B-GlBG

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Titel

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GBG)
StF: BGBl. Nr. 100/1993 (NR: GP XVIII RV 857 AB 923 S. 101. BR: AB 4448 S. 564.)
(EWR/Anh. XVIII: 375L0117, 376L0207)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Teil: Gleichbehandlung

1. Abschnitt: Gleichbehandlungsgebot

§ 3.

Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Auswahlkriterien

§ 5.

Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 6.

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 7.

Sexuelle Belästigung

§ 8.

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 9.

Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Abschnitt: Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 10.

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 11.

Festsetzung des Entgelts

§ 12.

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 13.

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 14.

Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter

§ 15.

Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 16.

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 17.

Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 18.

Sexuelle Belästigung

§ 19.

Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil: Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßte Personen und Institutionen

1. Abschnitt: Einteilung

§ 20.

2. Abschnitt: Gleichbehandlungskommission

§ 21.

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 22.

Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

§ 23.

Gutachten der Gleichbehandlungskommission

§ 24.

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission

§ 25.

Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

3. Abschnitt: Gleichbehandlungsbeauftragte

§ 26.

Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 27.

Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Abschnitt: Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen

§ 28.

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 29.

Aufgaben der Arbeitsgruppe

§ 30.

Geschäftsführung der Arbeitsgruppe

§ 31.

Tätigkeit der Arbeitsgruppen

5. Abschnitt: Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

§ 32.

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 33.

Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe

§ 34.

Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe

6. Abschnitt: Kontakfrauen

§ 35.

Bestellung der Kontaktfrauen

§ 36.

Aufgaben der Kontaktfrauen

7. Abschnitt: Rechtsstellung der mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßten Personen und Institutionen

§ 37.

Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 38.

Verschwiegenheitspflicht

§ 39.

Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

4. Teil: Besondere Fördermaßnahmen für Frauen

§ 40.

Frauenförderung

§ 41.

Frauenförderungspläne

§ 42.

Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst

§ 43.

Vorrang beim beruflichen Aufstieg

§ 44.

Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung

5. Teil: Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer

§ 45.

6. Teil: Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten

§ 46.

Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis

§ 47.

Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium

7. Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen

1. Abschnitt: Übergangsbestimmungen

§ 48.

Frauenförderung an Justizanstalten

2. Abschnitt: Schlußbestimmungen

§ 49.

Verweisung auf andere Bundesgesetze

§ 50.

Berichtswesen

§ 51.

Inkrafttreten

§ 52.

Vollziehung

Anmerkung

Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1. 7. 2004 vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 65/2004). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

Schlagworte

Inh
Dienstverhältnis, Ausbildung, Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB (BGBl. I Nr. 30/1998),
Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten (BGBl. I Nr. 87/2001),
Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 (BGBl. I Nr. 119/2002)

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

10008858

Dokumentnummer

NOR30001533

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/100/P0/NOR30001533

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