Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1993
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
15.05.1992
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
StF:
BGBl. Nr. 794/1992 (NR: GP XVIII
RV 553 VV
S. 80. BR:
AB 4341 S. 558.)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Ungarn, in der Absicht, die Grenzabfertigung an Straßen- und Gewässergrenzübergängen zu erleichtern sowie den Grenzübertritt zu beschleunigen und zu vereinfachen, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Februar 1993 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Februar 1993 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk,
Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2017
Gesetzesnummer
10005829
Dokumentnummer
NOR11005917
Alte Dokumentnummer
N4199224144J