Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
26.12.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel 5
Allgemeine Stellungnahmen
(1)Absatz eins,Der Bund hat fristgerechte Stellungnahmen der Länder und Gemeinden zu Vorhaben im Sinne des Art. 1 Abs. 1 bei der Festlegung des Standpunktes der Republik Österreich in den zuständigen Organen der europäischen Integration entsprechend zu erwägen.Der Bund hat fristgerechte Stellungnahmen der Länder und Gemeinden zu Vorhaben im Sinne des Artikel eins, Absatz eins, bei der Festlegung des Standpunktes der Republik Österreich in den zuständigen Organen der europäischen Integration entsprechend zu erwägen.
(2)Absatz 2,Stellungnahmen der Länder, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes sind schriftlich an das Bundeskanzleramt zu richten.
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2024
Gesetzesnummer
10001218
Dokumentnummer
NOR12014122
Alte Dokumentnummer
N1199224105J