Bundesrecht konsolidiert

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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll D Art. 1

Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei - Protokoll D

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 729/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 177/1994

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.02.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/02 EFTA-Länder

Text

  1. Ziffer eins
    Artikel 11 des Abkommens gilt für Liechtenstein und die Schweiz in bezug auf staatliche Monopole auf Salz und Schießpulver und für das isländische Monopol auf Düngemittel nur in dem Ausmaß, als entsprechende Verpflichtungen auf Grund des Vertrages zwischen den EFTA-Staaten und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über einen Europäischen Wirtschaftsraum von diesen Staaten eingehalten werden müssen.
  2. Ziffer 2
    Im Falle des österreichischen Monopols auf Salz gilt Artikel 11 spätestens ab dem 1. Jänner 1995.
  3. Ziffer 3
    Die Anpassung gemäß Absatz 1 von Artikel 11 erfolgt im Falle der Slowakischen Republik schrittweise und wird spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschlossen.

Gesetzesnummer

10007541

Dokumentnummer

NOR12082845

Alte Dokumentnummer

N5199435424J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/729/A1/NOR12082845

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