DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE
IN DEM WUNSCH, die Beförderung von Personen und Gütern mit Binnenschiffen zu regeln,
IN DEM BESTREBEN, den beiderseitigen Binnenschiffsverkehr weiter zu entwickeln, und
IN DEM BEMÜHEN, dabei auch die beiderseitigen Interessen nach der Eröffnung des Main-Donau-Kanals zu berücksichtigen,
haben folgendes vereinbart: