Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 vierter Satz verfassungsändernd ist, wird genehmigt. (Anm.:
Durch Art. 2 § 7 Abs. 1 Z 76, BGBl. I Nr. 2/2008, werden die verfassungsändernden Bestimmungen mit 1.1.2008 zu einfachen Bestimmungen.)Durch Artikel 2, Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 76,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, werden die verfassungsändernden Bestimmungen mit 1.1.2008 zu einfachen Bestimmungen.)