Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“,
„Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (
BGBl. Nr. 1046/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des
Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument,
unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK
ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GEMEINSAMEN GRENZE (NR: GP XVIII
RV 451 AB 657 S. 80. BR:
AB 4338 S. 558.)
StF:
BGBl. Nr. 667/1992 (NR: GP XVIII
RV 451 AB 657 S. 80. BR:
AB 4338 S. 558.)
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020