Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 563/1992

Typ

Vertrag – CSFR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

27.05.1992

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) wurde eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In der Aufzählung der
Weitergeltung von Verträgen für die Tschechische Republik in BGBl.
III Nr. 123/1997 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Titel

VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABKOMMENS VOM 17. JUNI 1991 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR ZUR ERRICHTUNG VORGESCHOBENER GRENZABFERTIGUNGSSTELLEN IN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF, MARCHEGG UND BRATISLAVA-HAUPTBAHNHOF SOWIE ÜBER DIE GRENZABFERTIGUNG WÄHREND DER FAHRT AUF DER STRECKE ZWISCHEN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF UND BRATISLAVA-HAUPTBAHNHOF
StF: BGBl. Nr. 563/1992

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *1) folgendes vereinbart:

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1992,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

Schlagworte

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr

Gesetzesnummer

10005821

Dokumentnummer

NOR11005908

Alte Dokumentnummer

N4199222424J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/563/P0/NOR11005908

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