Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Typ
Vertrag – CSFR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
27.05.1992
Index
49/04 Grenzverkehr
Beachte
Für die Slowakische Republik (
BGBl. Nr. 1047/1994) wurde eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In der Aufzählung der
Weitergeltung von Verträgen für die Tschechische Republik in BGBl.
III Nr. 123/1997 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Titel
VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABKOMMENS VOM 17. JUNI 1991 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR ZUR ERRICHTUNG VORGESCHOBENER GRENZABFERTIGUNGSSTELLEN IN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF, MARCHEGG UND BRATISLAVA-HAUPTBAHNHOF SOWIE ÜBER DIE GRENZABFERTIGUNG WÄHREND DER FAHRT AUF DER STRECKE ZWISCHEN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF UND BRATISLAVA-HAUPTBAHNHOF
StF:
BGBl. Nr. 563/1992
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *1) folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 561/1992 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1992,
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Oktober 1992 in Kraft. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Gesetzesnummer
10005821
Dokumentnummer
NOR11005908
Alte Dokumentnummer
N4199222424J