Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 561/1992

Typ

Vertrag – CSFR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

17.06.1991

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die
Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR
(NR: GP XVIII RV 235 VV S. 44. BR: AB 4131 S. 546.)
StF: BGBl. Nr. 561/1992

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechische und Slowakische Föderative Republik sind in der Absicht, die Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zwischen ihren beiden Staaten zu erleichtern und zu beschleunigen, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Juli 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr

Gesetzesnummer

10005819

Dokumentnummer

NOR11005906

Alte Dokumentnummer

N4199222397J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/561/P0/NOR11005906

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