Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Typ
Vertrag – CSFR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
17.06.1991
Index
49/04 Grenzverkehr
Beachte
Für die Slowakische Republik (
BGBl. Nr. 1046/1994) und für die
Tschechische Republik (
BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR
(NR: GP XVIII
RV 235 VV
S. 44. BR:
AB 4131 S. 546.)
StF:
BGBl. Nr. 561/1992
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Tschechische und Slowakische Föderative Republik sind in der Absicht, die Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zwischen ihren beiden Staaten zu erleichtern und zu beschleunigen, wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Juli 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Oktober 1992 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Juli 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Gesetzesnummer
10005819
Dokumentnummer
NOR11005906
Alte Dokumentnummer
N4199222397J