Bundesrecht konsolidiert

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Import von Textilprodukten aus Baumwolle und Chemiefasern - Änderung Art. 1

Kurztitel

Import von Textilprodukten aus Baumwolle und Chemiefasern - Änderung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 553/1992

Typ

Vertrag – Indien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.06.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

59/11 Textilabkommen

Text

MEMORANDUM OF UNDERSTANDING

zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung

der Republik Indien.

Die Delegationen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien traten auf Wunsch der österreichischen Bundesregierung am 15. und 16. Juni 1992 in Wien zusammen, um bestimmte Beschränkungen der Exporte Indiens an gewebten Hemden aus Chemiefasern gemäß Absatz 18 des Memorandum of Understanding vom 29. November 1991 zwischen beiden Regierungen über den Export bestimmter Textilien aus Baumwolle und Chemiefasern für Importe nach Österreich *1) einzuführen.

Die beiden Delegationen kamen überein, 1992 eine jährliche Beschränkung in der Höhe von 1 100 000 Stück für Exporte gewebter Hemden aus Chemiefasern (HS Nr 6205 30) nach Österreich einzuführen. Demgemäß wird Punkt (H) aus Anhang römisch sechs des Memorandum of Understanding vom 29. November, 1992 gestrichen und in Anhang römisch eins folgendes hinzugefügt:

Anmerkung, Es folgt die Änderung des Anhanges römisch eins)

Zwecks Vermeidung von Übergangsproblemen hinsichtlich Exporten und Importen kamen die beiden Delegationen weiters überein, daß im Übereinkommensjahr 1992 die Beschränkung für Exporte ab 1. September 1992 zu einem pro-rata Satz von 366 667 Stk. durchgeführt wird. Die aus Indien bis 31. August 1992 erfolgten Exporte dürfen bis 31. Oktober 1992 außerhalb des beschränkten Kontingents eingeführt werden.

Alle anderen Bestimmungen des Memorandum of Understanding von 29. November 1991 zwischen den beiden Regierungen bleiben unverändert.

Wien, 16. Juni 1992

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1992,

Gesetzesnummer

10007199

Dokumentnummer

NOR12078242

Alte Dokumentnummer

N5199214064L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/553/A1/NOR12078242

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