Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik,
in dem Bestreben, die gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiterzuentwickeln und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern,
in der Erkenntnis, daß die Vollziehung einer Freiheitsstrafe in dem Staat, dessen Staatsbürger der Verurteilte ist, seine Resozialisierung fördert,
sowie von dem Wunsche geleitet, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie ihrer Folgedokumente voll und ganz durchzuführen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Alois Mock
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten,
der Präsident der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik:
Herrn Jiri Dienstbier,
Stellvertretender Ministerpräsident der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und Minister für Auswärtige Angelegenheiten,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: