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Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern Anl. 1/8

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 529/1992 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 307/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/8

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.01.2012

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 30. September 2011 und hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2012 außer Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).

Text

Anlage A.8

SKILEHRER- UND SKIFÜHRERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Skilehrers vertraut zu machen. Die Ausgebildeten müssen in der Lage sein, nach dem österreichischen Skilehrplan zu unterrichten. Skilehrer und Skiführer im Sinne dieser Verordnung sind nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Fachlehrer für den erwerbsgemäßen Skiunterricht, die befähigt sind, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Unterricht in allen Altersstufen zu erteilen.

                          II. STUNDENTAFEL

     (Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                 1. Semester  2. Semester  Summe

____________________________________________________________________

     A. Pflichtgegenstände

     I. Theorie

  1. Religion ....................      5,0        5,0       10,0

  2. Deutsch .....................      9,0       10,0       19,0

  3. Fremdsprache *1) ............     30,0       20,0       50,0

  4. Politische Bildung und

     Organisationslehre ..........      3,0        0,0        3,0

  5. Betriebskunde ...............      5,0        5,0       10,0

  6. Geschichte von Bewegung und

     Sport sowie des Skilaufs ....      0,0        6,0        6,0

  7. Materialkunde und

     (Übungs)Geländebau ..........      7,0        5,0       12,0

  8. Erste Hilfe .................      4,0        4,0        8,0

  9. Sportbiologie (funktionelle

     Anatomie, Physiologie und

     Gesundheitserziehung) .......      6,0        4,0       10,0

10. Pädagogik, Didaktik und

     Methodik ....................     10,0       15,0       25,0

11. Bewegungslehre und

     Biomechanik .................     10,0       15,0       25,0

12. Trainingslehre ..............      6,0        5,0       11,0

13. Skiseminar ..................     10,0        8,0       18,0

____________________________________________________________________

                                      105,0      102,0      207,0

     II. Praxis

14. Fitnesstraining für

     Schneesportarten

     (praktisch-methodische

     Übungen) ....................     10,0       10,0       20,0

15. Skilauf und alternative

     Schneesportarten

     (Unterrichtspraxis und

     Eigenkönnen) *2) ............

15a Skilauf und alternative

     Schneesportarten

     (Eigenkönnen) ...............     78,0       78,0      156,0

15b Schilauf und alternative

     Schneesportarten (spezielle

     praktisch-methodische

     Übungen) ....................     42,0       42,0       84,0

16. Alpinausbildung .............     56,0        0,0       56,0

____________________________________________________________________

                                      176,0      120,0      296,0

____________________________________________________________________

     Summe:                           291,0      232,0      523,0

____________________________________________________________________

römisch drei. Unterrichtspraxis

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist an Skischulen im Sinne der landesgesetzlichen Regelungen eine 6-monatige Unterrichtspraxis zu absolvieren. Davon können bis zu 4 Monate durch eine entsprechend lange Praxis vor dem Eintritt in den Ausbildungslehrgang ersetzt werden.

     B. Freigegenstände

17. Exkursion                in beiden Semestern nach Vereinbarung

18. Skiführerausbildung I:   wird in einem 9-tägigen Lehrgang vor

                              der Skiführerausbildung II

                              durchgeführt. Der positive Abschluss

                              ist Voraussetzung für den Eintritt in

                              die Skiführerausbildung II

19. Skiführerausbildung II:  wird in einem 14-tägigen Ausbildungs-

                              und Prüfungslehrgang durchgeführt.

____________________________________________________________________

*1) Die Auswahl der Sprache ist vor Beginn der Ausbildung einvernehmlich festzulegen.

*2) Der Unterrichtsgegenstand teilt sich in die zwei angeführten Einzelbereiche, jedem ist die jeweils angegebene Stundenzahl zuzuweisen.

_____________________________________________________________________

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Der sinnvolle Einsatz von Formen des elearnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung des Skilehrers bzw. Skiführers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial (Filme, Videos, Demonstrationen usw.) zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen.

Im Teil römisch zwei, Praxis, sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntgabe gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrplan zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen ist.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt römisch vier.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. RELIGION

Siehe Abschnitt römisch vier.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Möglichst große Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens. Kommunikation als wesentliche Grundlage der Berufsausübung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Festigen des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks, Eingaben an Behörden, Berichte zu vorgegebenen Themen, Grundregeln der Rhetorik, Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit.

  1. Ziffer 2
    Semester

Weitere Schulung der verbalen Kommunikationsfähigkeit und rhetorischer Regeln als wesentliche Grundlage des Umgangs mit Gästen, Rollengespräche, Planspiele, Gesprächsführung; Leitung von Diskussionen.

3. FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb des Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu bringen, dass der Teilnehmer in der Lage ist, praktische Aufgaben zu bewältigen und für seinen Beruf ausreichende Kenntnisse zu erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Schulung in der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte.

Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport im Zusammenhang stehen. Fachausdrücke des Unterrichtes.

  1. Ziffer 2
    Semester

Vertiefung der im ersten Semester behandelten Stoffgebiete durch Konversationsübungen und Erweiterung des Wortschatzes; intensive Beschäftigung mit sport- und skisportspezifischen Themen.

  1. Ziffer 4
    POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sportes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Skilehrwesens und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. BETRIEBSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Erziehen zu wirtschaftlichem Denken. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Rechte und Pflichten der Skilehrer. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines Skischulbetriebes erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechtes; straf- und zivilrechtliche Folgen; Vertragswesen, Verantwortlichkeit des Skilehrers.

  1. Ziffer 2
    Semester

Grundbegriffe der Steuerlehre und des Rechnungswesens. Einführung in das Skischulmanagement und die Verhaltenstechnik zur Berufsausübung.

  1. Ziffer 6
    GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT SOWIE DES SKILAUFS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der historischen Grundlagen des Skisports mit besonderen Hinweisen auf Österreich soll zu einem verstärkten Kritikbewusstsein führen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester

Überblick über die Entwicklung des Skisports. Darlegung der einzelnen Schwerpunkte und Perioden sowie Aufzeigen der hiefür verantwortlichen Hintergründe.

  1. Ziffer 7
    MATERIALKUNDE UND (ÜBUNGS)GELÄNDEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Stand der modernen Materialentwicklung und die Bereitstellung und Pflege adäquater Übungsmöglichkeiten für alle Bereiche des Unterrichts.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundsätze für die Präparierung von Rennpisten und Durchführung von Skiwettkämpfen. Kenntnisse und zweckmäßige Verwendung der Skiausrüstung; Pflege und Wartung derselben zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit.

  1. Ziffer 2
    Semester

Grundsätze für die Anlage und Präparierung von Übungsparcours, Rennpisten und für die Durchführung von Skiwettkämpfen. Pflege und Wartung der Skiausrüstung zur Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit.

8. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage, Atemspende und Lagerung des Verletzten.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Hinweise auf spezifische Skilaufverletzungen, deren Vermeidung bzw. entsprechende Versorgung.

  1. Ziffer 9
    SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Spezielle Hinweise auf die Erfordernisse in der Sparte. Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens, Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung; Körperpflege, Gesunderhaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre. Gelenke und Knochenverbindungen. Muskel und Muskelstoffwechsel. Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Harnwege.

  1. Ziffer 2
    Semester

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie, der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis, persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung.

  1. Ziffer 10
    PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports und Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sportes. Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe sowie Entwickeln von Fähigkeiten, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Grundlage der allgemeinen Methodik, Persönlichkeitseigenschaften des Skilehrers, Gruppenführung, Gruppendynamik, Konfliktbewältigung; methodische Hilfsmittel zur Informationsübermittlung und zur Erleichterung des motorischen Lernvorganges; methodische Maßnahmen in den einzelnen Lernstufen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Wiederholung wichtiger Teilgebiete. Fortsetzen der Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen). Vorbereitung und Planung des Unterrichts, Unterrichtszielkontrolle, Intensivierung des Unterrichts. Unterrichtliche Maßnahmen zur Förderung des Sicherheitsdenkers.

  1. Ziffer 11
    BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Eigenschaften sowie Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre. Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Skilaufs. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik, Testverfahren und Probleme der Technikschulung.

12. TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbstständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Begriffsbestimmungen, Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Setzen von Trainingsreizen, Trainingsgrundsätze, Training grundlegender Eigenschaften, allgemeine Trainingsplanung.

  1. Ziffer 2
    Semester

Maßnahmen für den sportspezifischen Unterricht bzw. für das Training. Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen der Trainingslehre ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Skilauf einzugehen.

  1. Ziffer 13
    SKISEMINAR (AKTUELLE FACHGEBIETE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erziehung zu einer eigenen Meinungsbildung. Analysieren und Werten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Aktuelle Entwicklungen im Tourismus. Die spezielle Umweltproblematik. Wissen über die Skischul-Betriebsordnung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Referate und Diskussionen über aktuelle Sachfragen (zB Tourismus, Skilehrwesen, Hotellerie, Seilbahnwirtschaft, Wintersportindustrie; Skilauf und Umwelt), Topographie der Skigebiete.

  1. Ziffer 2
    Semester

Spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien, Skilauf und Umwelt usw.); Grundsätze für den Umgang mit Schülern aller Altersstufen sowie mit Gleichgestellten und Vorgesetzten. Internationale Entwicklungen und Einflüsse auf Österreich im Bereich des Tourismus und des Skilaufs.

  1. Ziffer 14
    FITNESSTRAINING FÜR SCHNEESPORTARTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um die diversen Formen der allgemeinen und speziellen Konditions- und Technikschulung unter besonderer Berücksichtigung des relevanten Aufwärmens; Wissen um den Wert spezieller regenerativer und ausgleichender Übungen sowie Dehnungsübungen und des Nachbelastungstrainings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester

Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training; allgemeine Konditionsschulung und Technikschulung. Allgemeine und spezielle Aufwärmübungen; verschiedene Formen der Kreislaufaktivierung und Erwärmung bestimmter Muskelgruppen und Gelenksbereiche; allgemeine und spezielle Dehnungs- und Ausgleichsübungen.

  1. Ziffer 2
    Semester

Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden Belastungskomponenten für den Skisport; Hinweise auf Schädigungsmöglichkeiten im sportlichen Training; Möglichkeiten zur Kontrolle des Trainingszustandes.

  1. Ziffer 15
    SKILAUF UND ALTERNATIVE SCHNEESPORTARTEN (UNTERRICHTSPRAXIS UND EIGENKÖNNEN)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in den Lehrbereichen angesprochenen Lehrinhalte (in der Folge „Österreichischer Skilehrplan“ genannt) sind als jenes praktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau) sicher zu stellen, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens erforderlich ist (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen, ...). In gleicher Weise ist die unterrichtspraktische Anwendung einschließlich sprachlicher, organisatorischer und pädagogischer Fähigkeiten zu vermitteln.

Als alternative Schneesportarten sind jene heranzuziehen, die über mehrere Jahre hinweg breite Akzeptanz genießen, wie zB Snowboarden, Telemarken, Langlaufen, Shortcarven mit Kurzgleitern, usw.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester

Die Lehrinhalte im alpinen Schilauf sind in die Fertigkeitsbereiche Grundstufe, Fortbildung und Meisterstufe geordnet. Die Lehrziele der Grundstufe und der Fortbildung sind hierarchisch und aufbauend organisiert, die Meisterstufe öffnet sich allen situationsgerechten Anwendungen. Die alternativen Schneeund Gleitsportarten, sind auf dem jeweiligen Fertigkeitsniveau Gegenstand der Unterrichtsarbeit in den Lehrbereichen Grundstufe, Fortgeschrittene und Meisterstufe. Die angeführten Lehrziele bilden jeweils Knotenpunkte des Lernprozesses.

Alpines Skifahren

Grundlage in allen Lehrbereichen ist das alpine Fahrverhalten.

Lehrbereich Grundstufe – Skifahren Lernen

Einführung, Schuss, Pflug, Kurven, Kanten-Rutschen, Carven – Grundstufe.

Lehrbereich Fortgeschrittene – paralleles Skisteuern Verwendung der Skistöcke, paralleles Skisteuern in langen und kurzen Radien, Carven- lange Radien,Carven- kurze Radien.

Lehrbereich Meisterstufe – frei Verfügen und vielseitig Anwenden Funcarven, Racecarven, Rennlauf, Gelände (Steilhänge, Buckel, Tiefschnee), Schönskilauf und Formation, Freeriden, Technikprogramm, Alternative Schneesportarten.

Alternative Schneesportarten

Erlernen der Kernbewegungen, gleiten – steuern – springen, bremsen und anhalten, variieren von Geschwindigkeit, Dynamik (Krafteinsatz) und Fahrrichtung (vorwärts – rückwärts), vielseitiges Anwenden der erlernten Fertigkeiten in verschiedenen Situationen (Piste, Geländer, Schneepark), Sicherheitsaspekte der jeweiligen Bereiche.

16. ALPINAUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens im Hinblick auf die speziellen Anforderungen für das Führen einer Gruppe im freien, nicht organisierten Skiraum unter Berücksichtigung des alpinen Geländes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester
    1. Litera a
      Theoretische Fächer: Wetterkunde, Schnee- und Lawinenkunde (Schneeprofil), Orientierung (Kartenlesen usw.), Tourenvorbereitung und –planung, Rettungsmaßnahmen - Unfallmeldung, Natur- und Umweltkunde, Kennen lernen verschiedener Lawinensuchgeräte;
    2. Litera b
      Praktische Fächer (Durchführung verschiedener Touren): Führen einer Gruppe im freien, nicht gesicherten und nicht organisierten Skiraum, richtiges Verhalten während der Abfahrt (Anstieg) im freien Skiraum, Erstellen eines Schneeprofils, Organisation einer praktischen Lawinensuche - Alarmmeldung, situationsgerechtes Verhalten während der gesamten Tour, Orientierung an Hand von technischen und natürlichen Hilfsmitteln;

17. EXKURSION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester

Lehrgänge zur Anwendung und Festigung des theoretischen Lehrstoffes, Besuch von einschlägigen Industriebetrieben.

  1. Ziffer 18
    SKIFÜHRERAUSBILDUNG römisch eins

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die angehenden Skiführer sollen bei hochwinterlichen Verhältnissen mit den Problemen der Schneekunde und Lawinengefahr besonders praxisbezogen vertraut gemacht werden. Erwerb von Grundkenntnissen im Fels- und Eisgehen sowie Bergrettungstechnik.

Von Kandidaten, welche die Skiführerausbildung anstreben, sind Grundkenntnisse im Skitourengehen aufzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Lehrstoff:

A) Theoretische Lehrfächer:

Wetterkunde, Geologie und Aufbau der Alpen, Tourenführung und Lehrtätigkeit der Skiführer, Fauna und Flora der Gebirgswelt, Natur- und Umweltschutz, alpine Geographie, alpine Geschichte und Literatur. Materialkunde der Alpinausrüstung für hochalpine Zwecke.

B) Praktische Lehrfächer:

Hochalpiner Skilauf, Tourenführung, Praxis der Schnee- und Lawinenkunde. Grundausbildung in Fels und Eis.

  1. Litera a
    Schneekunde:
    1. Ziffer eins
      Fester Niederschlag, Entstehung und Formen, Messungen
    2. Ziffer 2
      Schneedecke, Aufbau, Schneearten, Eigenschaften, Umwandlungen, Abbau, Messungen an der Schneedecke, Oberflächenformen
    3. Ziffer 3
      Lawinenbildende Faktoren
    4. Ziffer 4
      Untersuchung der Schneedecke.
  2. Litera b
    Lawinenkunde:
    Lawinenarten und Charakteristiken, künstliche Auslösung von Lawinen, Beispiele von Lawinenunfällen und Rettungseinsätzen, Meteorologie bezüglich Lawinen, permanenter und temporärer Lawinenschutz.
  3. Litera c
    Lawinengemäßes Verhalten.
  4. Litera d
    Rettungsmaßnahmen bei Lawinenunfällen:
    1. Ziffer eins
      Grundsätzliches
    2. Ziffer 2
      Hilfsmaßnahmen
    3. Ziffer 3
      Rettungseinsatz.
  5. Litera e
    Lawinenwarndienst in den Alpenländern und Maßnahmen zum Schutz vor Lawinengefahren im erschlossenen Skigebiet:
    1. Ziffer eins
      im organisierten Skigebiet
    2. Ziffer 2
      abseits gesicherter Pisten.
  6. Litera f
    Bergrettungsübungen:
    Grundkenntnisse über die modernen Bergrettungsmethoden.
  7. Litera g
    Vermittlung von Grundkenntnissen über Einführungs- und Sicherungsmethoden in Fels und Eis.

19. SKIFÜHRERAUSBILDUNG römisch zwei

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einweisung in das Wissen um den Skilauf im Hochgebirge bei spätwinterlichen Verhältnissen. Schulung des Skibergsteigens.

Lehrstoff:

A. Theoretische Lehrfächer:

Alpine Gefahren, spezielle Schnee- und Lawinenkunde des Spätwinters, Orientierung in den hochalpinen Regionen, Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen, Tourenplanung und Tourenführung, Ausrüstung, Biwak (Biwaktour).

Bergsteigen im kombinierten Gelände.

B. Praktische Lehrfächer:

  1. Ziffer eins
    Hochalpiner Skilauf:
    1. Litera a
      Anlegen von Aufstiegsspuren, Gehen mit Fellen und ohne Felle.
    2. Litera b
      Skitechnik nach dem Österreichischen Skilehrplan, jedoch mit besonderer Berücksichtigung des „hochalpinen Skilaufes“.
  2. Ziffer 2
    Anlegen einer Abfahrtsspur für schwächere Fahrer oder eine Gruppe in gutem und schlechtem Schnee.
  3. Ziffer 3
    Tourführung, Skitouren mit Gipfelbesteigungen, Befahren von Steilflanken.
  4. Ziffer 4
    Winterbergsteigen: Begehen von winterlichen Graten (Fels- und Schneegarten).
  5. Ziffer 5
    Bergrettung: Spaltensturz mit und ohne Skier, Bergung aus der Spalte, Seilrolle, Flaschenzug, Kameradenhilfe, Steigbügel, Prusiken. Abtransport mit Skischlitten und Akja.
  6. Ziffer 6
    Flugrettung.
  7. Ziffer 7
    Seilfahren in der Seilschaft und am fixen Geländeseil, jedoch wirklichkeitsnahe Anwendung in spaltenreichem Gelände.
  8. Ziffer 8
    Orientierungsmärsche: praktische Anwendung von Karte und Bussole, Höhenmesser, Marschskizzen.
  9. Ziffer 9
    Praktische Übungen in Schnee- und Lawinenkunde: Lehrtouren verbunden mit Anschauungsunterricht, richtiges Verhalten, Lawinenverschütteten-Suchgeräte, Untersuchungen der Schneedecke.
  10. Ziffer 10
    Lehrauftritt: Der Kandidat bekommt ein Thema aus dem praktischen oder theoretischen Lehrstoff zugewiesen und muss darüber ein freies, maximal fünf Minuten dauerndes Referat halten.
  11. Ziffer 11
    Biwaktour.

Schlagworte

Skilehrerausbildung, Bildungsaufgabe, Formenlehre, Bundesebene, Landesebene, Bezirksebene, Arbeitsrecht, Sportphysiologie, Geländeverhältnis, Schneeverhältnis, Naturschutz, Einführungsmethode

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR40081501

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/529/ANL1/NOR40081501

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