Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern Anl. 1/3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 529/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/3

Inkrafttretensdatum

01.09.1992

Außerkrafttretensdatum

31.01.2005

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten
(vgl. Art. I § 2 Abs. 6).

Text

                                                        Anlage A.3

                                                       ------------

TENNISLEHRERAUSBILDUNG

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern hat in einem dreisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Tennislehrers vertraut zu machen.

Tennislehrer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, sowohl den planmäßigen Aufbau der Grundschule im Tennisunterricht zu gestalten als auch die Betreuung und Unterweisung von Fortgeschrittenen und Leistungssportlern im Tennis durchzuführen.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstunden und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des

gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im

Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                              1. Semester            2. Semester

                                     (Gesamt-               (Gesamt-

                           Wochen-  ausmaß bei    Wochen-  ausmaß bei

                           stunden    Einbe-      stunden    Einbe-

                                     ziehung                ziehung

                                       des                    des

                                    Fernunter-             Fernunter-

                                     richtes)               richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........     1,0      (5,0)         -         -

2. Deutsch ............      -         -          1,0      (5,0)

3. Lebende Fremdsprache     2,0     (10,0)        1,0      (5,0)

4. Politische Bildung

    und

    Organisationslehre .     0,5      (2,5)         -         -

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............      -         -           -         -

6. Geschichte des

    Sports .............     0,5      (2,5)         -         -

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)    2,0     (10,0)        1,5      (7,5)

8. Erste Hilfe ........      -         -          1,5      (7,5)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ........     1,5     (7,5)          -         -

10. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......      -        -           1,0      (5,0)

11. Allgemeine Diadaktik

    (Anm.: richtig:

    Didaktik)

    und Methodik .......     3,0    (15,0)          -         -

12. Allgemeine

    Bewegungslehre .....     2,0    (10,0)          -         -

13. Allgemeine

    Trainingslehre .....      -        -           2,0     (10,0)

14. Spezielle Methodik

    und Didaktik .......     2,0    (10,0)         1,0      (5,0)

15. Spezielle

    Bewegungslehre .....     1,5     (7,5)         1,5      (7,5)

16. spezielle

    Trainingslehre .....      -        -           1,5      (7,5)

17. Übungsstätten und

    Gerätekunde ........      -        -           1,0      (5,0)

18. Regelkunde und

    Wettspielordnung ...      -        -            -         -

II. Praxis

19. Allgemeine

    praktisch-methodische

    Übungen ............      -        -           2,0     (10,0)

20. Spezielle praktische

    Übungen ............     1,0     (5,0)         1,0      (5,0)

21. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ............     5,0    (25,0)         5,0     (25,5)

22. Massage *1).........      -        -            -         -

                        ---------------------------------------------

                            22,0   (110,0)        21,0    (105,0)

                        =============================================

---------------------------------------------------------------------

                                3. Semester

                                        (Gesamtausmaß

                            Wochen-    bei Einbeziehung    Summe

                            stunden          des

                                          Fernunter-

                                           richtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ...........      -              -         1,0      (5,0)

2. Deutsch ............      -              -         1,0      (5,0)

3. Lebende Fremdsprache      -              -         3,0     (15,0)

4. Politische Bildung

    und Organisationslehre    -              -         0,5      (2,5)

5. Betriebskunde und

    Kaufmännisches

    Rechnen ............     2,0          (10,0)       2,0     (10,0)

6. Geschichte des Sports     -              -         0,5      (2,5)

7. Sportbiologie

    (Funktionelle

    Anatomie,

    Physiologie und

    Gesundheitserziehung)     -              -         3,5     (17,5)

8. Erste Hilfe ........      -              -         1,5      (7,5)

9. Sportpsychologie und

    Lebenskunde ........     1,5           (7,5)       3,0     (15,0)

10. Audiovisuelle

    Hilfsmittel und

    Fachliteratur ......      -              -         1,0      (5,0)

11. Allgemeine Diadaktik

    (Anm.: richtig:

    Didaktik)

    und Methodik .......      -              -         3,0     (15,0)

12. Allgemeine

    Bewegungslehre .....      -              -         2,0     (10,0)

13. Allgemeine

    Trainingslehre .....     2,0          (10,0)       4,0     (20,0)

14. Spezielle Methodik

    und Didaktik .......      -              -         3,0     (15,0)

15. Spezielle

    Bewegungslehre .....     1,0           (5,0)       4,0     (20,0)

16. spezielle

    Trainingslehre .....     2,5          (12,5)       4,0     (20,0)

17. Übungsstätten und

    Gerätekunde ........      -              -         1,0      (5,0)

18. Regelkunde und

    Wettspielordnung ...     1,0           (5,0)       1,0      (5,0)

II. Praxis

19. Allgemeine

    praktisch-methodische

    Übungen ............     1,0           (5,0)       3,0     (15,0)

20. Spezielle praktische

    Übungen ............      -              -         2,0     (10,0)

21. Spezielle

    praktisch-methodische

    Übungen ............     5,0          (25,5)      15,0     (75,0)

22. Massage *1).........     3,0          (15,0)       3,0     (15,0)

                        ---------------------------------------------

                            19,0          (95,0)      62,0    (310,0)

                        =============================================

B. Unterrichtspraxis

  Zwischen den einzelnen Semestern sind je 25 Trainingseinheiten bei

einem dem Österreichischen Tennisverband angeschlossenen Verein zu

erbringen.

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausbildung des Tennislehrers Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anhang A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

  1. Ziffer 2
    Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte über spezielle Themen des Tennissports.

  1. Ziffer 3
    Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.

  1. Ziffer 4
    Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Tennissports; Gesetzeslage auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

  1. Ziffer 5
    Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.

  1. Ziffer 6
    Geschichte der Leibesübungen (des Sports)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit; geschichtliche Entwicklung des Tennissports unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

  1. Ziffer 7
    Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können.

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Tennislehrberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

  1. Ziffer 8
    Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende; praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.

  1. Ziffer 9
    Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die psychologischen Grundbegriffe aus dem Bereich der Verhaltens-, Lern- und Entwicklungspsychologie. Übertragung auf das Gebiet des sportlichen Trainings und der einzelnen Trainingsphasen. Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.

  1. Ziffer 3
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.

  1. Ziffer 10
    Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

  1. Ziffer 11
    Allgemeine Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnis zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführende Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (3 Wochenstunden)

Einführung in die Grundbegriffe der Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichts; methodische Hilfsmitel Anmerkung, richtig: Hilfsmittel); Gliederung einer Trainingseinheit.

  1. Ziffer 12
    Allgemeine Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen von allgemeinen Bewegungsabläufen und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Tennissport.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen.

  1. Ziffer 13
    Allgemeine Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes

Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale, Anpassungsvermögen - Überkompensation Trainingsbelastungsmethoden - Übertraining, Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden)

Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eignungsdiagnostik, Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen; kinder- und jugendadäquates Training.

  1. Ziffer 14
    Spezielle Methodik und Didaktik
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der didaktischen und methodischen Erfordernisse im Tennis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden)

Organisationsformen des Gruppenunterrichtes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; variable Unterrichtsgestaltung unter Beachtung der gruppendynamischen Prinzipien.

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Intensivierungsmöglichkeiten des Unterrichts; Organisationsformen der verschiedenen Unterrichtsangebote (zB Kurse) in bezug auf Ausbildungsstand und Alter.

  1. Ziffer 15
    Spezielle Bewegungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Grundlegende Erkenntnisse der Bewegungslehre des Tennis, Bewegungsabläufe der Grundschläge und System der Bewegungsanalyse.

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Bewegungsabläufe der Spezialschläge und Aufzeigen individueller Variationsmöglichkeiten.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)
    Schlagabstimmung im Leistungstennis.

Analyse von komplizierten Bewegungsabläufen; sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschaften der Sparte. Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik; spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung.

  1. Ziffer 16
    Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeiten der speziellen trainingsmethodischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Tennis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1,5 Wochenstunden)

Eingehen auf spezielle Fragen und Probleme der Sparte Tennis;

konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training;

Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des spezifischen Konditionstrainings; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur.

  1. Ziffer 3
    Semester (2,5 Wochenstunden)

Analyse der Trainingsplanung und ihre Auswertung; Leistungskontrolle - Testprotokolle; Schulungsmethoden der trainierbaren, leistungsbestimmenden Faktoren (Kondition, Technik, Taktik); Schwerpunktarbeit; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; das Wettspiel - seine Vorbereitung - Lenkung und Auswertung; Wechselbeziehung von Technik und Kondition.

  1. Ziffer 17
    Übungsstätten und Gerätekunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Tennis.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)

Ausreichendes Wissen über die Sportstätten, ihren Aufbau und ihre Errichtung; Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen und Störungen der Natur und Umwelt bei der Errichtung von Sportstätten; Aufbau, Handhabung und Pflege der Geräte, die in der Sparte Tennis Verwendung finden, mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Materialien; Fragen der Gesundheit in Hinblick auf Geräte und Sportstätten.

  1. Ziffer 18
    Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf

taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Tennis im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.).

  1. Ziffer 19
    Allgemeine praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die diversen Formen der allgemeinen und speziellen

Konditionsschulung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren in den sportlichen Grundtätigkeiten; Betriebs- und Organisationsformen im konditionellen sportlichen Training.

  1. Ziffer 3
    Semester (1 Wochenstunde)

Konditionsschulung im Bereich der leistungsbestimmenden konditionellen Belastungskomponenten für den Tennissport; tennisspezifische sportmotorische Tests.

  1. Ziffer 20
    Spezielle praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens für einwandfreies Vorzeigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (1 Wochenstunde)
    Verbessern der Grundschläge in Technik und Sicherheit.
  2. Ziffer 2
    Semester (1 Wochenstunde)
    Verbessern der Spezialschläge in Technik und Sicherheit.

  1. Ziffer 21
    Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes Tennistraining, auch im Kinder- und Gruppenunterricht.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden)

Vor- und Grundschulung in Einzel- und Gruppenunterricht; Tests; Fehlerdiagnose und Therapie.

  1. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden)
    Fortgeschrittenenschulung und Schulung der Spezialschläge; Tests.
  2. Ziffer 3
    Semester (5 Wochenstunden)
    Wettkampftraining und Möglichkeiten der Trainingsintensivierung.

  1. Ziffer 22
    Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen zur Durchführung der Massage.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden)

Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen.

Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.

---------------------------------------------------------------------

*1) wird in Kursform durchgeführt

Gesetzesnummer

10009845

Dokumentnummer

NOR12124250

Alte Dokumentnummer

N7199223523J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/529/ANL1/NOR12124250

Navigation im Suchergebnis