Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Heeresgebührengesetz 1992 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heeresgebührengesetz 1992

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 422/1992

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1992

Außerkrafttretensdatum

30.06.1994

Abkürzung

HGG 1992

Index

43/02 Leistungsrecht

Titel

Bundesgesetz über die Regelung der Bezüge und sonstigen Ansprüche der Wehrpflichtigen (Heeresgebührengesetz 1992 - HGG 1992)
(NR: GP XVIII RV 472 AB 556 S. 74. BR: AB 4297 S. 556.)
StF: BGBl. Nr. 422/1992

Präambel/Promulgationsklausel

                          INHALTSVERZEICHNIS

  I. Hauptstück

     Allgemeines

     §  1. Personenkreis

     §  2. Umfang der Ansprüche

II. Hauptstück

     Barbezüge

     §  3. Monatsgeld

     §  4. Dienstgradzulage

     §  5. Prämie im Grundwehrdienst

     §  6. Besoldung im Wehrdienst als Zeitsoldat

     §  7. Fahrtkostenvergütung für Wehrpflichtige

     §  8. Fahrtkostenvergütung für andere Personen

     §  9. Treueprämie

     § 10. Unterhaltsbeitrag

     § 11. Auszahlung

III. Hauptstück

     Sachbezüge und Aufwandsersatz

     § 12. Unterbringung

     § 13. Verpflegung

     § 14. Soldatenheime

     § 15. Verlassen des Garnisonsortes

     § 16. Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung

     § 17. Versicherungsaufwand

     § 18. Verhinderung des Antrittes oder der Fortsetzung einer

           Dienstfreistellung

IV. Hauptstück

     Leistungen bei Erkrankung oder Verletzung sowie im Falle des

     Ablebens von Wehrpflichtigen

     § 19. Ärztliche Betreuung

     § 20. Umfang der ärztlichen Behandlung

     § 21. Kostenregelung

     § 22. Versicherungsschutz im Wehrdienst als Zeitsoldat

     § 23. Bestattung und Überführung

     § 24. Ersatzansprüche

     § 25. Gesundheitliche Betreuung im Milizstand

  V. Hauptstück

     Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe

     I. Abschnitt

     Gemeinsame Bestimmungen

     § 26. Dauer der Ansprüche

     § 27. Änderungen

     II. Abschnitt

     Familienunterhalt

     § 28. Anspruch

     § 29. Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage

     § 30. Bemessungsgrundlage für Wehrpflichtige, die nicht

           selbständig erwerbstätig sind

     § 31. Bemessungsgrundlage für Wehrpflichtige, die selbständig

           erwerbstätig sind

     § 32. Ausmaß

     III. Abschnitt

     Wohnkostenbeihilfe

     § 33. Anspruch

     § 34. Ausmaß

     IV. Abschnitt

     Zuständigkeit und Verfahren

     § 35. Antragstellung

     § 36. Entscheidung über den Antrag

     § 37. Mitteilungspflicht

     § 38. Auszahlung

VI. Hauptstück

     Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge

     I. Abschnitt

     Entschädigung

     § 39. Anspruch und Umfang

     § 40. Entschädigungsbemessung für Wehrpflichtige, die nicht

           selbständig erwerbstätig sind

     § 41. Entschädigungsbemessung für Wehrpflichtige, die

           selbständig erwerbstätig sind

     II. Abschnitt

     Fortzahlung der Bezüge

     § 42. Fortzahlung im Bereich des Bundes

     § 43. Fortzahlung im Bereich der Länder

     § 44. Fortzahlung in anderen Bereichen

     § 45. Zusammenrechnung von Ansprüchen

     III. Abschnitt

     Zuständigkeit und Verfahren

     § 46. Antragstellung und Entscheidung

     § 47. Auszahlung

VII. Hauptstück

     Straf-, Sonder- und Schlußbestimmungen

     § 48. Strafbestimmung

     § 49. Gemeinsame Bestimmungen für die Auszahlung

     § 50. Übergenuß

     § 51. Gebührenfreiheit

     § 52. Handlungsfähigkeit von Minderjährigen

     § 53. Verweisungen auf andere Bundesgesetze

     § 54. In- und Außerkrafttreten

     § 55. Übergangsbestimmungen

     § 56. Vollziehung

Schlagworte

Mindestbemessungsgrundlage, Sonderbestimmung, Inkrafttreten

Gesetzesnummer

10005813

Dokumentnummer

NOR11005900

Alte Dokumentnummer

N4199221445J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/422/P0/NOR11005900

Navigation im Suchergebnis