Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
AMA-Gesetz 1992
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
11.08.2001
Außerkrafttretensdatum
30.06.2007
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 1.Paragraph eins,
(Verfassungsbestimmung). Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften wie sie im vorliegenden Bundesgesetz enthalten sind, sowie deren Vollziehung sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Soweit durch Bundesgesetz oder durch Verordnungen, die auf Grund von Bundesgesetzen erlassen werden, Aufgaben an die Agrarmarkt Austria (AMA) übertragen werden, können diese Angelegenheiten von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde versehen werden.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2024
Gesetzesnummer
10007244
Dokumentnummer
NOR40022986