Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor Art. 2

Kurztitel

GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 36/1992

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

05.11.1991

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

Artikel 2

Ziffer eins Die USA und Österreich bestätigen in diesem Konsens ihre Verpflichtungen aus bestehenden multilateralen Bestimmungen, keine der Ausfuhrbeihilfen zu gewähren, die in der erläuternden Beispielliste von Ausfuhrsubventionen im Anhang zum Übereinkommen zur Auslegung und Anwendung der Artikel römisch sechs, römisch sechzehn und römisch 23 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens aufgeführt sind.

Ziffer 2 Die USA und Österreich kommen überein, ihren Stahlindustrien keine anderen staatlichen Beihilfen zu gewähren, als sie in Anhang A vorgesehen sind.

Ziffer 3 Im Sinne dieses Konsens sind unter „staatlicher Unterstützung“ jene Interventionen zu verstehen, die durch legistische oder faktische Maßnahmen speziell für den Stahlsektor gesetzlich vorgesehen werden, eingeschlossen solche Interventionen im Wege von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, in welcher Form auch immer. Dabei handelt es sich insbesondere um Einnahmen wie Steuervergünstigungen oder den Transfer öffentlicher Mittel an Stahlunternehmen in Form des Erwerbs von Beteiligungen oder der Bereitstellung von Kapital oder ähnlicher Finanzierungen, die nicht als echte Risikokapitalbeiträge nach der üblichen Investitionspraxis in einer freien Marktwirtschaft angesehen werden können.

Ziffer 4 Dieser Konsens berührt nicht die staatlichen Unterstützungen, zu denen sich die USA oder Österreich vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung verpflichtet hat.

Schlagworte

Zollabkommen

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015

Gesetzesnummer

10007206

Dokumentnummer

NOR12078315

Alte Dokumentnummer

N5199218823J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/36/A2/NOR12078315

Navigation im Suchergebnis