Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 30/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.01.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Verlauf der neu herzustellenden Rampen der Anschlußstelle Sterngasse der A 23 Autobahn Südosttangente Wien (in Richtung Altmannsdorf) wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Rampen römisch drei bzw. römisch vier zur Erweiterung der bestehenden Anschlußstelle Sterngasse führen von km 1,069 der Rampe 800 zur Sterngasse bzw. von der Sterngasse bis km 0,617 der Rampe 900 und stellen die Verbindung der A 23 Autobahn Südosttangente Wien zwischen Altmannsdorf und der Sterngasse her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

10012120

Dokumentnummer

NOR12152927

Alte Dokumentnummer

N9199218645J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/30/A1/NOR12152927

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