Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll) Art. 3

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 218/1992

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.06.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 3

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt folgt, zu dem drei Mitgliedstaaten des Europarats ihre Zustimmung, durch das Protokoll gebunden zu sein, gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 ausgedrückt haben.
  2. Absatz 2,Für jeden Mitgliedstaat, der später seinen Beitritt bekanntgibt, tritt das Protokoll mit dem ersten Tag des Monats, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt, in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2012

Gesetzesnummer

10001177

Dokumentnummer

NOR12013809

Alte Dokumentnummer

N1199220426J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/218/A3/NOR12013809

Navigation im Suchergebnis