Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.06.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Dieses Protokoll tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt folgt, zu dem drei Mitgliedstaaten des Europarats ihre Zustimmung, durch das Protokoll gebunden zu sein, gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 ausgedrückt haben.
(2)Absatz 2,Für jeden Mitgliedstaat, der später seinen Beitritt bekanntgibt, tritt das Protokoll mit dem ersten Tag des Monats, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt, in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012
Gesetzesnummer
10001177
Dokumentnummer
NOR12013809
Alte Dokumentnummer
N1199220426J