Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.06.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Dieses Protokoll steht den Mitgliedstaaten des Europarats zur Unterzeichnung offen. Sie können ihre Zustimmung, gebunden zu sein, ausdrücken:
durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung oder
durch Unterzeichnung mit Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung und nachfolgende Ratifikation, Annahme oder Genehmigung.
(2)Absatz 2,Kein Mitgliedstaat des Europarats kann dieses Protokoll ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnen, ratifizieren, annehmen oder genehmigen, wenn er nicht das Allgemeine Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarats bereits ratifiziert hat oder gleichzeitig ratifiziert.
(3)Absatz 3,Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012
Gesetzesnummer
10001177
Dokumentnummer
NOR12013808
Alte Dokumentnummer
N1199220425J