Anlage
------
(Anm.: Die sich aufgrund der V ergebenden, in der Anlage festgestellten höheren Gebührenbeträge sind in den betreffenden Paragraphen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136/1975, bereits berücksichtigt)Anmerkung, Die sich aufgrund der römisch fünf ergebenden, in der Anlage festgestellten höheren Gebührenbeträge sind in den betreffenden Paragraphen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,, bereits berücksichtigt)