Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. Juli 1991 und vom 2. Oktober 1991, mit denen die Ausführungsordnung und die Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 526/1984) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden.Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. Juli 1991 und vom 2. Oktober 1991, mit denen die Ausführungsordnung und die Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1984,) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden.