Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 139/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.03.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Abfahrtsrampe beginnt bei km 0,306 des bestehenden Zubringers und stellt die Verbindung zur B 83 Kärntner Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10012129

Dokumentnummer

NOR12152952

Alte Dokumentnummer

N9199219336J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/139/A1/NOR12152952

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