Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umgründungssteuergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
31.12.1991
Außerkrafttretensdatum
12.01.1999
Abkürzung
UmgrStG
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Text
Einbringungsbilanz
§ 15.Paragraph 15,
Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen ist zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz nach Maßgabe des § 16 aufzustellen. Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen ist zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz nach Maßgabe des Paragraph 16, aufzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019
Gesetzesnummer
10004679
Dokumentnummer
NOR12050989
Alte Dokumentnummer
N3199110203Y