Vorgänge in bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet- und Platzkraftwagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind, und Kraftfahrzeuge, die ohne Absicht auf die Erzielung eines Gewinnes für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, im Wege einer Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, daß der begünstigte Verwendungszweck auf Grund des Zulassungsverfahrens nachgewiesen wird.