Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Türkei) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Türkei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 612/1991

Typ

Vertrag – Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.09.1988

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ÜBER DIE GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 612/1991 (NR: GP XVII RV 869 AB 1022 S. 110. BR: AB 3704 S. 518.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Türkisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK TÜRKEI, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von gegenseitigen Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Oktober 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2015

Gesetzesnummer

10007184

Dokumentnummer

NOR11007298

Alte Dokumentnummer

N5199117528J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/612/P0/NOR11007298

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