8. Teil
Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
§ 94. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft, § 62 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Paragraph 94, (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft, Paragraph 62, tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.