Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verwaltungsstrafgesetz 1991
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 52
Inkrafttretensdatum
01.07.1995
Außerkrafttretensdatum
25.03.2009
Abkürzung
VStG
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
6. Abschnitt: Sonstige Abänderung von Bescheiden
Wiederaufnahme des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten
§ 52.Paragraph 52,
Die Wiederaufnahme eines durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens ist nur innerhalb der in § 31 Abs. 2 bezeichneten Fristen zulässig. Die Wiederaufnahme eines durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens ist nur innerhalb der in Paragraph 31, Absatz 2, bezeichneten Fristen zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
10005770
Dokumentnummer
NOR12065034
Alte Dokumentnummer
N4199530354L