Bundesrecht konsolidiert

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Förderung und Schutz von Investitionen (Tschechische R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 513/1991

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

31.07.2022

Unterzeichnungsdatum

15.10.1990

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
2. Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 116/2022 als beendet anzusehen.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 513/1991 (NR: GP XVIII RV 88 AB 154 S. 29. BR: AB 4063 S. 542.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE TSCHECHISCHE UND SLOWAKISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, freundschaftliche Beziehungen im Einvernehmen mit den Grundsätzen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde, zu entwickeln und günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juli 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Oktober 1991 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2022

Gesetzesnummer

10007192

Dokumentnummer

NOR11007306

Alte Dokumentnummer

N5199147759L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/513/P0/NOR11007306

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