(1)Absatz eins,Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 1991, V 603, 604/90, als gesetzwidrig aufgehoben:Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 1991, römisch fünf 603, 604/90, als gesetzwidrig aufgehoben:
den Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 11. Februar 1990, Zahl 73.540/49-III/12/90, betreffend die Durchführung und teilweise Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für türkische Staatsangehörige und
den Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 22. Juli 1988, Zahl 82.060/38-II/14/88, betreffend die fremdenpolizeiliche Behandlung der ausländischen Arbeitnehmer.