Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Polen,
Vom Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiterzuentwickeln und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sowie im Bestreben, die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern,
Sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Egmont Foregger,
Bundesminister für Justiz,
Der Präsident der Republik Polen:
Herrn Aleksander Bentkowski,
Minister für Justiz,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: