Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Russische F)
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
08.02.1990
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (
BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF:
BGBl. Nr. 387/1991 (NR: GP XVII
RV 1208 VV
S. 140. BR:
AB 3858 S. 529.)
Sprachen
Deutsch, Russisch
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
IN DEM BESTREBEN, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz dieser Investitionen die Entwicklung der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit auf den Gebieten von Handel und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Technik fördern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juni 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. September 1991 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juni 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. September 1991 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2015
Gesetzesnummer
10007149
Dokumentnummer
NOR11007263
Alte Dokumentnummer
N5199114925A