Anmerkung
Die Umstellung erfaßte - vorläufig - Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG), also die früher in der Abteilung A des Handelsregisters eingetragenen Rechtsträger.
Siehe die Übergangsregelung für die Umstellung im Art. XXIII FBG,
BGBl. Nr. 10/1991.
Die Datenrückerfassung der im § 1 genannten Rechtsträger wurde mit September 1992 abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012