(3)Absatz 3,Die Themenstellung hat dem Zweck der Lehrabschlußprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Hiebei sind Geräte, Arbeitsmittel, Arbeitsbehelfe oder Schautafeln heranzuziehen. Fragen über Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Aspekte des Umweltschutzes und der Entsorgung der Arbeitsmittel und über Hygiene sind miteinzubeziehen.