Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Sichtvermerkspflicht – teilweise Aussetzung der Aufhebung – Verläng. § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht – teilweise Aussetzung der Aufhebung – Verläng.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 164b/1991

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.04.1991

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

14.03.1991

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).

Titel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der teilweisen Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht durch Polen
StF: BGBl. Nr. 164b/1991

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2020

Gesetzesnummer

20005521

Dokumentnummer

NOR30006088

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/164b/P0/NOR30006088

Navigation im Suchergebnis