Dem „Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau in der Evangelischen Kirche AB. in Österreich“ mit seinem derzeitigen Sitz in 4522 Sierning, Mitterweg 4, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zit. Bundesgesetzes ab 30. Mai 1990 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.Dem „Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau in der Evangelischen Kirche Ausschussbericht in Österreich“ mit seinem derzeitigen Sitz in 4522 Sierning, Mitterweg 4, kommt gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des zit. Bundesgesetzes ab 30. Mai 1990 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.