(1)Absatz eins,Die Weltorganisation für geistiges Eigentum errichtet das Internationale Register audiovisueller Werke (im folgenden als „das Internationale Register“ bezeichnet), das durch den Vertrag über die Internationale Registrierung audiovisueller Werke vom 20. April 1989 gegründet wurde, in Klosterneuburg (Republik Österreich). Das Internationale Register ist eine administrative Einheit des Internationalen Büros der Weltorganisation für geistiges Eigentum.