Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung Art. 17

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 656/1990

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 17

Inkrafttretensdatum

01.12.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Artikel 17

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden in Budapest ausgetauscht.
  2. Absatz 2,Der Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Die Bestimmungen der Abschnitte römisch zwei und römisch drei sowie die Bestimmungen des Artikels 15, ferner die Bestimmungen des Artikels 16 in bezug auf die Anlagen 1 bis 6, sind unkündbar. Die übrigen Vertragsbestimmungen gelten, solange die kündbaren Bestimmungen des Grenzvertrages in Kraft bleiben.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Vertragsschließenden Staaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen in Wien, am 29. April 1987 in zwei Urschriften, in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

Anmerkung

Anlagen 1 bis 6 liegen zur öffentlichen Einsicht auf (vgl. § 0)

Gesetzesnummer

10001040

Dokumentnummer

NOR12013039

Alte Dokumentnummer

N1199010257L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/656/A17/NOR12013039

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