(2)Absatz 2,Die Verwendung von Schmiermittel zur Schmierung der Sägeketten von Motorsägen, die nicht dem § 3 entsprechen, ist verboten, soweit Abs. 3 nichts anderes bestimmt.Die Verwendung von Schmiermittel zur Schmierung der Sägeketten von Motorsägen, die nicht dem Paragraph 3, entsprechen, ist verboten, soweit Absatz 3, nichts anderes bestimmt.