Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
I. ABSCHNITTrömisch eins. ABSCHNITT
Verbotene Schmiermittelzusätze
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Schmiermittel mit Zusätzen von polychlorierten Biphenylen oder Terphenylen (PCB oder PCT) dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden.
(2)Absatz 2,Motoröle mit folgenden Zusätzen dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden:
Cadmium und dessen Verbindungen,
Quecksilber und dessen Verbindungen,
Arsen und dessen Verbindungen.
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021
Gesetzesnummer
10010629
Dokumentnummer
NOR12135294
Alte Dokumentnummer
N8199013455J