Bundesrecht konsolidiert

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Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen § 1

Kurztitel

Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 647/1990

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1991

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

römisch eins. ABSCHNITT

Verbotene Schmiermittelzusätze

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Schmiermittel mit Zusätzen von polychlorierten Biphenylen oder Terphenylen (PCB oder PCT) dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden.
  2. Absatz 2,Motoröle mit folgenden Zusätzen dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden:
    1. Ziffer eins
      Halogenhältige Zusätze,
    2. Ziffer 2
      Cadmium und dessen Verbindungen,
    3. Ziffer 3
      Quecksilber und dessen Verbindungen,
    4. Ziffer 4
      Arsen und dessen Verbindungen.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021

Gesetzesnummer

10010629

Dokumentnummer

NOR12135294

Alte Dokumentnummer

N8199013455J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/647/P1/NOR12135294

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