Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (Montenegro) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (Montenegro)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 6/1990

Typ

Vertrag – Montenegro

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.09.1988

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM BUNDESEXEKUTIVRAT DER VERSAMMLUNG DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ZUR ERGÄNZUNG DES LUFTVERKEHRSABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN, UNTERZEICHNET AM 11. NOVEMBER 1953
StF: BGBl. Nr. 6/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Bundesexekutivrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

vom Wunsche geleitet, ein Abkommen abzuschließen, welches das am 11. November 1953 *) in Wien unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in der Fassung der Notenwechsel vom 26. Februar und 24. Mai 1974 **) ergänzt,

in Erwägung des Charakters der jeweiligen Märkte und des Zugangs zu diesen, welchen jede der Vertragschließenden Parteien der anderen einzuräumen bereit ist,

in dem Bestreben, den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der beiden Vertragschließenden Parteien einen fairen Austausch von Geschäftsmöglichkeiten zu gewährleisten,

haben folgendes vereinbart:

_________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1954,

**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1974,

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel römisch fünf, erfolgte am 27. bzw. am 28. November 1989; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch fünf, mit 1. Februar 1990 in Kraft

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

20010902

Dokumentnummer

NOR40220686

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/6/P0/NOR40220686

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