Die Anschlußstelle Wolfsberg/Nord der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde
Wolfsberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 258,86 und km 260,00 der A 2 Süd Autobahn und bindet über Zu- und Abfahrtsrampen in die unter Punkt 2 neu verordnete Trasse der B 70b Packer Straße Abzweigung Wolfsberg/Nord ein.
Der Straßenverlauf der B 70b Packer Straße
Abzweigung Wolfsberg/Nord wird im Bereich der Stadtgemeinde Wolfsberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der B 70 Packer Straße, bei deren km 89,90, unterfährt in der Folge die Bahnlinie der ÖBB Zeltweg-Lavamünd und endet nach einer Anschlußstelle, welche mit Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum Gemeindestraßennetz herstellt, an den unter Punkt 1 festgelegten Rampen der Anschlußstelle Wolfsberg/Nord der A 2 Süd Autobahn.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen der Anschlußstelle Wolfsberg/Nord sowie der B 70b Packer Straße Abzweigung Wolfsberg/Nord mit den Rampen ihrer Anschlußstelle aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Wolfsberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 125151 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird der Punkt 1 der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Feber 1982, BGBl. Nr. 93 betreffend die Anschlußstelle Wolfsberg/Nord aufgehoben.