Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 55/1990 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 81/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

28.04.2018

Außerkrafttretensdatum

28.08.2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 3,

Die Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989 anzuwenden. Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2018, tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist bereits auf alle zum Zeitpunkt der Kundmachung der Verordnung noch nicht rechtskräftig veranlagten Fälle anzuwenden.

Im RIS seit

02.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2019

Gesetzesnummer

10004643

Dokumentnummer

NOR40201446

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/55/P3/NOR40201446

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