Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 17
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
DSt
Index
27/01 Rechtsanwälte
Text
§ 17.Paragraph 17,
Hat ein Rechtsanwalt seine Eintragung in die Liste erschlichen oder übt er die Rechtsanwaltschaft aus, obwohl ihm die Ausübung der Rechtsanwaltschaft vom Disziplinarrat untersagt oder vom Ausschuß eingestellt worden ist, so ist die Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste zu verhängen, sofern nicht nach den besonderen Umständen des Falles mit einer geringeren Strafe das Auslangen gefunden werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2016
Gesetzesnummer
10002940
Dokumentnummer
NOR12035258
Alte Dokumentnummer
N2199011550H