Bundesrecht konsolidiert

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 47/1990

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

18.01.1990

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) und für die
Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 47/1990

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

Diplomatenpaß

Gesetzesnummer

10005696

Dokumentnummer

NOR11005780

Alte Dokumentnummer

N4199010467H

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/47/P0/NOR11005780

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