Bundesrecht konsolidiert

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Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Art. 1

Kurztitel

Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 335/1990

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

29.06.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
89/07 Umweltschutz

Text

Die Kundmachung der am 1. Dezember 1987 beschlossenen Änderungen der Anlage zu dem Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1988,) hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. *)

________________________

*) Laut Mitteilung des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, Litera g, Z ii des Übereinkommens mit 1. April 1989 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2023

Gesetzesnummer

10010616

Dokumentnummer

NOR12135206

Alte Dokumentnummer

N8199012170J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/335/A1/NOR12135206

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