Die Österreichische Bundesregierung
und
die Europäische Organisation für Kernforschung
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
HABEN FOLGENDES VEREINBART: