Bundesrecht konsolidiert

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Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN) Art. 2

Kurztitel

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 26/1990

Typ

Vertrag – CERN

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft, sofern die Vertragspartner einander mitgeteilt haben, daß die hiefür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
  2. Absatz 2,Erfolgt diese Mitteilung nach dem 1. Jänner 1990, so tritt dieses Abkommen am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die im Absatz (1) erfolgte Mitteilung folgt.

    ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig befugten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.

    GESCHEHEN zu Genf, am 19. Mai 1989

    Sub-Litera, i, n zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10004641

Dokumentnummer

NOR12050691

Alte Dokumentnummer

N3199010516J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/26/A2/NOR12050691

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