Bundesrecht konsolidiert

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Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN) Art. 1

Kurztitel

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 26/1990

Typ

Vertrag – CERN

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 1

Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quelle zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10004641

Dokumentnummer

NOR12050690

Alte Dokumentnummer

N3199010515J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/26/A1/NOR12050690

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