Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)
Typ
Vertrag – CERN
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Außerkrafttretensdatum
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1
Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quelle zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
10004641
Dokumentnummer
NOR12050690
Alte Dokumentnummer
N3199010515J