Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China, (im folgenden „die beiden Vertragsparteien“ genannt),
in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung zu fördern,
in der Erkenntnis der Zweckmäßigkeit, gemeinsame Anstrengungen bei der Lösung medizinischer Probleme von beiderseitigem Interesse zu unternehmen,
in Berücksichtigung der Bedeutung, welche die Medizin und das Gesundheitswesen für die Menschheit in der Gegenwart besitzen, und eingedenk ihrer Verantwortung, entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Staatsangehörigen beider Staaten zu sorgen, sind übereingekommen, nachstehendes Abkommen zu schließen: