Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Tschechische R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 212/1990 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 121/2006

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

30.06.2006

Unterzeichnungsdatum

21.06.1988

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VORBEUGUNG UND AUFKLÄRUNG GERICHTLICH STRAFBARER HANDLUNGEN SOWIE BEI DER GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 212/1990 (NR: GP XVII RV 701 AB 808 S. 97 BR: AB 3656 S. 513.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der beiden Vertragsparteien bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erleichtern und zu vertiefen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. September 1989 bzw. 6. März 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Juni 1990 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

10002974

Dokumentnummer

NOR11002998

Alte Dokumentnummer

N2199047727L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/212/P0/NOR11002998

Navigation im Suchergebnis